Zum Inhalt springen
V2555-16 ·9. Juni 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Steuerliche Behandlung und Quellensteuer bei Renten von in Andorra ansässigen Personen nach deren Ursprung

Ein in Andorra ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob auf seine spanischen Altersrenten (INSS und private Rentenversicherung) eine Quellensteuer einzubehalten ist. Die DGT stellt fest, dass die steuerliche Behandlung davon abhängt, ob die INSS-Rente aus einer privaten Beschäftigung, dem öffentlichen Dienst oder ob die private Rentenversicherung als eine andere Einkunftsart einzustufen ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Spanien und Andorra, insbesondere hinsichtlich der Unterscheidung zwischen Renten aus privater Erwerbstätigkeit und Renten aus dem öffentlichen Dienst.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-06-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das fiscal-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem fiscal-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt