Zum Inhalt springen
V2536-15 ·3. September 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine IRPF-Einbehaltungspflicht bei Zahlungen durch natürliche Personen ohne wirtschaftliche Tätigkeit

Ein Technischer Architekt erkundigt sich, ob bei der Rechnungsstellung an eine natürliche Person, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, ein IRPF-Einbehalt vorzunehmen ist. Die DGT stellt fest, dass der Zahler nicht zur Einbehaltung verpflichtet ist, da er nicht zu den im Reglamento vorgesehenen Einheiten gehört.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die Abgrenzung der Einbehaltungspflicht bei Zahlungen durch Privatpersonen, die nicht als Unternehmer oder Freiberufler agieren.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-09-03pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt