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V2528-15 ·1. September 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

In Spanien ansässige Personen müssen brasilianische Immobilienerträge versteuern und können die Anrechnung der Doppelbesteuerung geltend machen

Ein in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Besteuerung von Immobilienerträgen aus Vermögenswerten in Brasilien. Die DGT stellt klar, dass die Besteuerung nach dem Welteinkommensprinzip in Spanien erfolgt und die in Brasilien gezahlte Steuer gemäß den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens angerechnet werden kann.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendung des Welteinkommensprinzips für in Spanien ansässige Personen und die Möglichkeit der Steueranrechnung zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung bei Immobilienerträgen aus dem Ausland.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-09-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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