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V2528-14 ·29. September 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von Dividenden und Kapitalgewinnen nicht ansässiger Unternehmen

Eine spanische Gesellschaft erkundigt sich nach der Anwendbarkeit der Befreiung gemäß Artikel 21 des TRLIS auf Dividenden und Kapitalgewinne eines ausländischen Unternehmens (H), dessen Gewinne indirekt aus anderen Beteiligungen stammen können. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung unter Einhaltung der Anforderungen an die Beteiligungshöhe, die Besteuerung im Ausland und die Herkunft der Gewinne aus gewerblichen Tätigkeiten möglich ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Bedingungen für die Anwendung der Dividendenbefreiung bei indirekten Beteiligungsstrukturen und betont die Notwendigkeit einer gewerblichen Tätigkeit.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-09-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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