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V2527-25 ·18. Dezember 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einkünfte aus Beschäftigung eines in Großbritannien ansässigen Personen steuerfrei in Spanien, sofern die Tätigkeit nicht in Spanien ausgeübt wird

Ein in Großbritannien steueransässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob seine von einer spanischen Agentur gezahlten Gehälter in Spanien steuerpflichtig sind, da die Arbeit an Bord eines Schiffes verrichtet wird. Die DGT stellt fest, dass kein internationaler Verkehr im Sinne des Abkommens vorliegt, da weder das betreibende Unternehmen noch der Arbeitnehmer in Spanien oder Großbritannien ansässig ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass für die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens ein internationaler Verkehr vorliegen muss, was bei der Arbeit auf Schiffen unter bestimmten Bedingungen der Ansässigkeit des Betreibers nicht gegeben ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-12-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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