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V2520-24 ·10. Dezember 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Aufhebung einer marokkanischen Tochtergesellschaft: Wertminderung von Forderungen und negative Einkommen bei der Auflösung

Identischer Sachverhalt wie V2519-24: Die Gesellschafter A (22,5 %) und B (45 %) der aufgelösten marokkanischen Tochtergesellschaft X fragen die Abziehbarkeit von Wertminderungen bei Forderungen sowie die steuerliche Behandlung des Einkommens bei der Auflösung ab. Die DGT bestätigt die bisherige Rechtsauffassung: A kann die Wertminderung gemäß Art. 13.1 LIS abziehen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind; B kann dies als nahestehende Person nur abziehen, wenn X sich in einem Insolvenzverfahren mit gerichtlicher Liquidation befindet. Beide berücksichtigen die Differenz zwischen dem erhaltenen Marktwert und dem steuerlichen Wert der aufgehobenen Beteiligung (Art. 17.8 LIS), wobei die Abziehbarkeit negativer Einkommen durch zuvor gezahlte Dividenden gemindert wird (Art. 21.8 LIS).

In 7 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Wertminderungen bei der Auflösung ausländischer Tochtergesellschaften, insbesondere die Unterscheidung zwischen nahestehenden und nicht nahestehenden Gesellschaftern sowie die Verrechnung mit vorangegangenen Ausschüttungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-12-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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