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V2510-24 ·10. Dezember 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einheiten ohne Rechtspersönlichkeit mit NIF-Buchstabe E unterliegen nicht der Körperschaftsteuer

Eine Einheit ohne Rechtspersönlichkeit mit einer Tätigkeit in der Herstellung von Eisenwaren erkundigte sich nach der Pflicht zur Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung. Die DGT stellt fest, dass sie aufgrund des NIF-Buchstabens E und da es sich nicht um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt, nicht als Steuerpflichtiger für diese Steuer gilt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Einheiten mit dem NIF-Kennbuchstaben E nicht als Körperschaftsteuerpflichtige eingestuft werden, sofern sie keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-12-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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