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V2461-15 ·5. August 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Steuerbefreiung durch Reinvestition in eine Leibrente bei Veräußerungen vor 2015 möglich

Steuerpflichtige über 65 Jahre erkundigten sich, ob Gewinne aus dem Verkauf von landwirtschaftlichen Grundstücken von der Einkommensteuer (IRPF) befreit werden können, sofern der Erlös in eine Leibrente reinvestiert wird. Die DGT stellte klar, dass die Regelung zur Steuerbefreiung erst 2015 in Kraft trat und somit nicht auf Veräußerungen aus dem Jahr 2014 anwendbar ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung durch Reinvestition in Leibrenten zeitlich ein und verhindert eine rückwirkende Anwendung auf Verkäufe vor dem Inkrafttreten der Norm im Jahr 2015.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-08-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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