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V2447-25 ·11. Dezember 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Zurechnung von Immobilienerträgen bei Unbrauchbarkeit der Immobilie

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob für eine im Ausland befindliche, weder vermietete noch bewohnte Immobilie Immobilienerträge zuzurechnen sind. Die DGT stellt klar, dass keine Zurechnung erfolgt, wenn nachgewiesen wird, dass sich die Immobilie im Bau befindet oder aufgrund städtebaulicher Gründe nicht nutzbar ist.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung entlastet Steuerpflichtige von der Besteuerung nicht nutzbarer Immobilien, sofern die Unbrauchbarkeit durch entsprechende Nachweise belegt werden kann.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-12-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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