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V2438-24 ·4. Dezember 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einkommensteuerbefreiung nach Art. 7 Buchst. p) LIRPF für in Portugal ausgeübte Tätigkeit: Anforderungen bei Einkommen über 60.100 Euro

Ein in Spanien ansässiger Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Portugal ausübt und dessen Arbeitseinkommen im Jahr 2024 die Grenze von 60.100 Euro überschreiten wird, erkundigt sich nach der Anwendung der Befreiung gemäß Art. 7 Buchst. p) LIRPF. Die DGT erinnert an die drei kumulativen Voraussetzungen (tatsächliche Auslandsreise, nicht ansässiges Unternehmen oder eine nicht ansässige Einheit als Arbeitgeber sowie eine analoge Steuer oder ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Informationsaustausch im betreffenden Gebiet). Sie bestätigt, dass Portugal das dritte Kriterium erfüllt, kann jedoch das zweite Kriterium aufgrund fehlender Angaben nicht prüfen. Zur Frage der korrekten Ausfüllung des Steuerformulars verweist die DGT an die Steuerverwaltung der AEAT.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die strengen kumulativen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit und betont die Notwendigkeit des Nachweises der Nichtansässigkeit des Arbeitgebers.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-12-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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