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V2417-25 ·10. Dezember 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Unterhalt von französischem Ex-Ehemann in Spanien ausschließlich als Arbeitsentgelt steuerpflichtig

Eine in Spanien steueransässige Person erkundigt sich nach der Besteuerung von Unterhaltszahlungen, die durch ein französisches Gericht angeordnet wurden. Die DGT stellt fest, dass diese Einkünfte nur in Spanien steuerpflichtig sind und als Arbeitsentgelt einzustufen sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Einordnung von ausländischen Unterhaltszahlungen für in Spanien ansässige Personen und bestätigt die Klassifizierung als Arbeitsentgelt gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-12-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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