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V2413-23 ·7. September 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sozialversicherungsbeiträge sind kein abzugsfähiger Aufwand bei Arbeitseinkünften

Der Anfragende möchte wissen, ob die Sozialversicherungsbeiträge als Aufwand bei seinen Arbeitseinkünften abgezogen werden können. Die DGT stellt klar, dass diese Beiträge nicht als abzugsfähiger Aufwand bei den Arbeitseinkünften gelten, sondern bei der Berechnung des Nettoertrags der wirtschaftlichen Tätigkeit abzuziehen sind, sofern dies die gewählte Schätzungsmethode zulässt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Sozialversicherungsbeiträge steuerlich nicht unter die Kategorie der Arbeitseinkünfte fallen, sondern im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit zu berücksichtigen sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-09-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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