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V2410-15 ·29. Juli 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sitzverlegung einer ausländischen Einheit löst unter bestimmten Bedingungen keine Veräußerungsgewinne oder -verluste beim Gesellschafter aus

Es wird angefragt, ob die Verlegung des Sitzes einer ausländischen Einheit von Großbritannien nach Deutschland sowie die Rückzahlung des Anschaffungswerts durch die Einheit eine Steuerpflicht in der Einkommensteuer (IRPF) auslösen. Die DGT stellt klar, dass eine Sitzverlegung keine Vermögensveränderungen bewirkt, sofern weder die Rechtspersönlichkeit noch die Beteiligung verändert werden. Ein Gewinn oder Verlust ergibt sich lediglich aus der Differenz zwischen dem Anschaffungswert und dem erhaltenen Betrag.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass eine rein geografische Sitzverlegung ohne Änderung der rechtlichen Struktur oder der Beteiligungsverhältnisse keine steuerpflichtige Veräußerung darstellt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-07-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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