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V2404-21 ·23. August 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Kapitalgesellschaft löst keine Einkünfte oder Veräußerungsgewinne der Gesellschafter aus

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gewerblichem Gegenstand erkundigt sich nach den steuerlichen Folgen einer Umwandlung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter Einbringung von Immobilien. Die DGT stellt klar, dass die Umwandlung weder Einkünfte noch Veräußerungsgewinne generiert und dass die Einbringung von Immobilien unter bestimmten Voraussetzungen dem Sonderregime unterliegen kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die steuerliche Neutralität bei der Umwandlung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts in Kapitalgesellschaften, sofern keine unmittelbare Veräußerung stattfindet, und bietet Möglichkeiten zur Steueroptimierung bei der Einbringung von Sachanlagen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-08-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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