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V2392-24 ·25. November 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Schulderlass im gerichtlich bestätigten Vergleich: Aufhebung der Begrenzung beim Verlustvortrag in der Körperschaftsteuer

Eine biotechnologische Holdinggesellschaft schloss mit einer Gläubigerin einen Vergleich ab, der später gerichtlich bestätigt wurde und den teilweisen Erlass einer Forderung vorsah. Es stellt sich die Frage, ob dieser Erlass als Schulderlass im Sinne des Artikels 26 LIS gilt, welcher den Verrechnungsdeckel bei Verlustvorträgen (70 %-Grenze) für Erträge aus Schulderlassungen aufhebt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Einstufung als Schulderlass im Sinne des Art. 26 LIS ermöglicht es Unternehmen, negative steuerliche Ergebnisse (Verlustvorträge) in voller Höhe mit den Erträgen aus dem Erlass zu verrechnen, ohne die übliche 70 %-Beschränkung der steuerlichen Bemessungsgrundlage anzuwenden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-11-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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