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V2359-14 ·10. September 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Steuerbefreiung für Auslandsaufenthalte, wenn der Arbeitgeber in Spanien ansässig ist

Eine Forscherin erkundigte sich, ob Gehälter aus einem Vertrag mit einer spanischen Universität für Auslandsaufenthalte von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sind. Die DGT entschied, dass die Befreiung nicht greift, da die Tätigkeit nicht für eine nicht ansässige Einheit ausgeübt wird.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Steuerbefreiung für Auslandsarbeit an die Nichtansässigkeit des Arbeitgebers gebunden ist, was die Steuerpflicht für Forscher an spanischen Institutionen bei Auslandsaufenthalten bestätigt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-09-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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