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V2352-17 ·15. September 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Steuerbefreiung bei Auslandseinsätzen: Empfänger muss nichtansässige Einheit oder Betriebsstätte sein

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob für Mitarbeiter, die zur Installation von Maschinen oder für konzerninterne Dienstleistungen ins Ausland entsandt werden, die Befreiung gemäß Art. 7 Buchst. p) des IRPF anwendbar ist. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung an spezifische Voraussetzungen geknüpft ist, insbesondere daran, dass die Tätigkeit für eine nichtansässige Einheit oder eine Betriebsstätte im Ausland erbracht wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die strengen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei Auslandseinsätzen und stellt sicher, dass nur Tätigkeiten für ausländische Rechtsträger oder Betriebsstätten begünstigt werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-09-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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