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V2343-24 ·12. November 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Berater mit steuerfreien Privatunterrichtsstunden: Anwendung getrennter Abzugsregime bei unterschiedlichen CNAE-Gruppen und Abweichungen über 50 Prozentpunkten

Ein Berater, dessen Tätigkeit der Umsatzsteuer unterliegt, beginnt mit der Erteilung von Privatunterricht zu Schulthemen (befreit gemäß Art. 20.Uno.10º LIVA) und erkundigt sich nach der Ausübung des Vorsteuerabzugsrechts. Die DGT kommt zu dem Schluss, dass aufgrund unterschiedlicher CNAE-Gruppen und Abweichungen der Abzugssätze von mehr als 50 Prozentpunkten getrennte Wirtschaftsbereiche vorliegen. Daher muss das jeweilige Abzugsregime für jeden Bereich separat angewendet werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Berater, die sowohl umsatzsteuerpflichtige als auch steuerbefreite Tätigkeiten (wie Bildung) ausüben, müssen bei signifikanten Unterschieden in der Vorsteuerabzugsberechtigung eine strikte Trennung der Abzugsregime vornehmen, anstatt eine Pauschalregelung anzuwenden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-11-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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