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V2339-20 ·9. Juli 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Voraussetzungen für die Einkommensteuerbefreiung bei Auslandsarbeit im Rahmen von Konzerninternen Dienstleistungen

Ein Beratungsunternehmen erkundigt sich, ob Mitarbeiter, die für Verwaltungs- oder Personalaufgaben in internationale Niederlassungen des Konzerns ins Ausland entsandt werden, die Steuerbefreiung gemäß Art. 7 Buchst. p) LIRPF in Anspruch nehmen können. Die DGT stellt klar, dass hierfür die Arbeiten tatsächlich im Ausland für eine nicht ansässige Einheit in einem Land mit vergleichbarer Besteuerung (kein Steueroasenland) erbracht werden müssen. Zudem ist zu prüfen, ob die Tätigkeit eine konzerninterne Dienstleistung darstellt, die der Empfängerin einen Vorteil oder Nutzen bringt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die strengen Anforderungen an die tatsächliche Ausübung der Tätigkeit im Ausland und die Notwendigkeit eines wirtschaftlichen Nutzens für die ausländische Einheit, um die Steuerbefreiung bei konzerninternen Entsendungen zu rechtfertigen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-07-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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