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V2335-24 ·11. November 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Beckham-Regime für Gründer, der Geschäftsführer der eigenen spanischen Tochtergesellschaft wird: Zugang möglich, sofern keine Vermögensgesellschaft vorliegt und der Umzug kausal mit der Ernennung zusammenhängt

Ein in Großbritannien ansässiger Staatsangehöriger aus El Salvador, der zu 90 % Eigentümer eines finnischen KI-Unternehmens ist, fragt an, ob er nach dem Umzug nach Spanien als Geschäftsführer der zu gründenden spanischen Tochtergesellschaft das Sonderregime gemäß Art. 93 LIRPF in Anspruch nehmen kann. Die DGT prüft die drei Voraussetzungen: keine vorherige Ansässigkeit in den letzten fünf Jahren, ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Umzug und der Übernahme der Geschäftsführerfunktion sowie die Tatsache, dass die Tochtergesellschaft keine reine Vermögensgesellschaft (entidad patrimonial) ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die Anwendbarkeit des Beckham-Regimes für Gründer, die eine Managementfunktion in ihrer eigenen spanischen Tochtergesellschaft übernehmen, sofern die Tätigkeit operativ und nicht rein vermögensverwaltend ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-11-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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