Zum Inhalt springen
V2326-19 ·10. September 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Eigengesellschaften müssen Immobilienerträge aus nicht vermieteten Gewerberäumen ihren Mitgliedern zurechnen

Es wird angefragt, wie eine Eigengesellschaft (comunidad de bienes) für ein Gewerbeobjekt zu versteuern hat, das während eines Veranlagungszeitraums leer stand. Die DGT stellt klar, dass die Gemeinschaft den Immobilienertrag entsprechend den Anteilen ihrer Mitglieder zurechnen muss.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Leerständen bei Immobilienbesitz in Eigengesellschaften und bestätigt die Pflicht zur Einkommenszurechnung an die Gesellschafter.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-09-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt