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V2314-24 ·8. November 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Ehepartnerin bei Goldkaufverträgen Geschädigte: Polizeianzeige allein rechtfertigt keinen steuerlichen Verlustabzug nach Art. 14.2.k LIRPF

Die Steuerpflichtige und ihr Ehepartner investierten in Goldkaufverträge mit einem Unternehmen, das weder Gold lieferte noch Gelder zurückzahlte und gegen das die Audiencia Nacional ein Strafverfahren wegen Massenbetrugs führt. Nach einer im Februar 2023 eingereichten Polizeianzeige kommt die DGT zu dem Schluss, dass die Forderungsrechte nicht den Voraussetzungen entsprechen, die eine steuerliche Anerkennung als Verlust gemäß Art. 14.2.k LIRPF ermöglichen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verdeutlicht, dass eine bloße Strafanzeige nicht ausreicht, um einen Vermögensverlust steuerlich geltend zu machen; die spezifischen gesetzlichen Voraussetzungen des Einkommensteuergesetzes müssen erfüllt sein.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-11-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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