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V2300-21 ·16. August 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

COVID-19-Kosten nicht anrechenbar auf Steuervergütung für audiovisuelle Produktionen, aber ggf. als Betriebsausgabe abzugsfähig

Ein Filmproduktionsunternehmen erkundigte sich, ob während der COVID-19-Pandemie entstandene Kosten für eine Produktion im Rahmen der Steuervergütung für ausländische Produktionen berücksichtigt werden können. Die DGT entschied, dass diese Kosten nicht in die spezifische Vergütung einfließen können, da sie nicht in direktem Zusammenhang mit der Produktion stehen, jedoch als allgemeine Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig sein können.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Produktionsunternehmen können COVID-19-bedingte Mehrkosten nicht über die spezifische Steuervergütung für ausländische Produktionen geltend machen, können diese jedoch unter Umständen als allgemeine Betriebsausgaben in der Körperschaftsteuer geltend machen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-08-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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