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V2296-24 ·5. November 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Risikokapitalfonds ohne Rechtspersönlichkeit: Kein Unternehmerstatus und keine Pflicht zur Einreichung des Modells 347

Eine Managementgesellschaft eines Risikokapitalfonds mit einer von der MwSt. befreiten Tätigkeit erkundigt sich, ob der Fonds die jährliche Erklärung über Geschäfte mit Dritten einreichen muss. Die DGT kommt unter Bezugnahme auf das Kriterium des TEAC vom 22. September 2021 zu dem Schluss, dass Risikokapitalfonds im Sinne der MwSt. nicht die Eigenschaft eines Unternehmers oder Freiberuflers besitzen. Daher besteht keine Verpflichtung zur Einreichung des Modells 347.

In 7 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Risikokapitalfonds aufgrund ihres Status als rechtlich nicht selbstständige Vermögensmassen nicht als steuerpflichtige Unternehmer im Sinne der Umsatzsteuer gelten, was die administrativen Pflichten bezüglich der Meldung von Transaktionen mit Dritten reduziert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-11-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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