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V2296-14 ·8. September 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Reisevergütungen nach Algerien sind Arbeitslohn, können aber unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein

Ein Unternehmen erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung einer Vergütung in Höhe von 2.200 Euro pro Reise nach Algerien. Die DGT stellt fest, dass es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt, der der Quellensteuer unterliegt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten oder die Pauschalverpflegungsregelung anzuwenden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Einordnung von Auslandsreisespesen und betont die Notwendigkeit der Einhaltung spezifischer gesetzlicher Bedingungen für eine Steuerbefreiung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-09-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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