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V2283-21 ·13. August 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Lohnzahlungen über FOGASA sind mittels ergänzender Selbstveranlagung im Jahr der Fälligkeit zu deklarieren

Ein Arbeitnehmer erkundigte sich, wie Lohnzahlungen aus FOGASA nach der Insolvenz seines Unternehmens zu deklarieren sind und ob die vom Unternehmen einbehaltenen Steuern abzugsfähig sind. Die DGT stellt klar, dass eine ergänzende Selbstveranlagung für das Jahr einzureichen ist, in dem die Löhne fällig waren. Ein Abzug der Quellensteuer ist nicht möglich, sofern FOGASA diese nicht einbehalten hat, weil der Betrag unter der quantitativen Grenze lag.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Diese Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Entschädigungszahlungen durch die FOGASA und die zeitliche Zuordnung der Einkünfte im Rahmen der ergänzenden Steuererklärung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-08-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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