Zum Inhalt springen
V2279-14 ·4. September 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Von einer deutschen Universität gezahlte Forschungsstipendien unterliegen in Spanien der Einkommensteuer als Arbeitsentgelt

Ein Professor einer spanischen Universität erkundigt sich, ob die von einer deutschen Universität während eines Forschungsaufenthalts gezahlten Tagegelder in Spanien der Einkommensteuer (IRPF) unterliegen. Die DGT stellt fest, dass diese Beträge als Arbeitsentgelt gelten und in Spanien aufgrund des Welteinkommensprinzips des Steuerpflichtigen zu versteuern sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Forschungsstipendien oder Tagegelder, die im Rahmen einer Tätigkeit an einer ausländischen Universität gezahlt werden, als Arbeitsentgelt einzustufen sind und somit der spanischen Steuerpflicht unterliegen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-09-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt