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V2273-24 ·24. Oktober 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Übertragung eines ländlichen Grundstücks mit Bewässerungshütte an Erwerber im REAGP: von der MwSt. befreit, kein Verzicht möglich, keine Umkehr der Steuerschuldnerschaft; unterliegt der Grunderwerbsteuer (ITP)

Eine natürliche Person im Sonderregime für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei (REAGP), die von einer Gesellschaft ein ländliches Grundstück mit einer Bewässerungshütte erwirbt, fragt an, ob die Übertragung von der MwSt. befreit ist, ob auf die Befreiung verzichtet werden kann und ob die Umkehr der Steuerschuldnerschaft Anwendung findet. Die DGT kommt zu dem Schluss, dass die Transaktion gemäß Art. 20.Uno.20 LIVA befreit ist, ein Verzicht nicht zulässig ist, da der Käufer im REAGP keine Vorsteuer abziehen kann, und die Umkehr der Steuerschuldnerschaft ebenfalls nicht greift, sodass die Transaktion der Grunderwerbsteuer (ITP) unterliegt.

In 7 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die strikte Anwendung der MwSt.-Befreiung für bestimmte landwirtschaftliche Übertragungen und schließt die Optionen des Steuerverzichtes oder der Steuerschuldnerschaftsumkehr aus, wenn der Erwerber im REAGP nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-10-24pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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