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V2272-14 ·4. September 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Steuerbefreiung für Auslandsaufenthalte, wenn der Arbeitgeber in Spanien ansässig ist

Eine Forscherin erkundigte sich, ob ihre Einkünfte aus einem Postdoc-Aufenthalt im Ausland von der Einkommensteuer (IRPF) befreit seien. Die DGT entschied, dass dies nicht der Fall ist, da der Arbeitsvertrag mit einer spanischen öffentlichen Universität und nicht mit einer gebietsfremden Einheit geschlossen wurde.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Steuerbefreiung für Arbeitnehmer im Ausland an die Ansässigkeit des Arbeitgebers gebunden ist, nicht allein an den Ort der Arbeitsleistung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-09-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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