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V2255-21 ·12. August 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Leistungen bei Erwerbslosigkeit gelten als Arbeitserträge und Sozialversicherungsbeiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig

Es wird die rechtliche Natur der im Real Decreto-ley 2/2021 vorgesehenen Leistung bei Erwerbslosigkeit sowie die Abzugsfähigkeit der während dieses Zeitraums gezahlten Sozialversicherungsbeiträge geprüft. Die DGT stellt fest, dass die Leistung als Arbeitsertrag einzustufen ist und die Zahlung der Beiträge einen abzugsfähigen Aufwand der wirtschaftlichen Tätigkeit darstellt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Leistungen bei Erwerbslosigkeit und bestätigt, dass die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-08-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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