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V2239-24 ·16. Oktober 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

In Spanien ansässige Person, die kanadische Rentenversicherung abhebt, steuerpflichtig in Spanien und Kanada; Quellensteuer gemäß DBA begrenzt

Eine in Spanien steuerpflichtige Person möchte Mittel aus einer kanadischen Rentenversicherung abheben, wobei die Verwaltung eine Quellensteuer von 25 % ankündigt. Die DGT prüft das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Spanien und Kanada (Art. 18 und 23) und kommt zu dem Schluss, dass Spanien das Einkommen als Ansässigkeitsstaat besteuert. Sofern es sich um eine Rente handelt, kann Kanada eine Quellensteuer von maximal 15 % des Bruttobetrags oder den entsprechenden Satz vorhalten, den die Person als kanadischer Ansässiger zahlen müsste. Bei Rentenzahlungen (Annuities) liegt die kanadische Grenze bei 15 %, außer bei Pauschalzahlungen, für die keine Grenze gilt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die Anwendung des DBA Spanien-Kanada bei grenzüberschreitenden Rentenbezügen und definiert die Grenzen der Quellensteuer für kanadische Rentenpläne.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-10-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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