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V2227-19 ·20. August 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sonderregime für Spaltungen nicht anwendbar, wenn die Operation als Vorbereitung für eine spätere Schenkung dient

Eine Immobilienverwaltungsgesellschaft fragt an, ob ihre Gesamtspaltung unter das steuerliche Sonderregime fallen kann. Die DGT stellt fest, dass eine anteilige Spaltung zwar die Voraussetzungen erfüllt, die Operation jedoch als vorbereitende Maßnahme gilt und somit nicht für das Sonderregime qualifiziert, wenn sie dazu dient, eine spätere Schenkung von Anteilen an Minderheitsaktionäre zu erleichtern.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Anwendung des steuerlichen Sonderregimes für Spaltungen ein, wenn die wirtschaftliche Absicht primär auf eine nachfolgende Schenkung abzielt, statt auf eine echte unternehmerische Umstrukturierung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-08-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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