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V2223-19 ·19. August 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Buchhaltungsdienstleistungen aus Malaysia sind in Spanien nicht steuerpflichtig, da sie nicht physisch im Inland erbracht werden

Ein spanisches Unternehmen erkundigte sich, ob Zahlungen für Buchhaltungsdienstleistungen an eine malaysische Gesellschaft als in Spanien steuerpflichtige technische Dienstleistungen gelten. Die DGT stellt fest, dass es sich zwar gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen um technische Dienstleistungen handelt, diese jedoch nicht aus Spanien stammen, da sie nicht physisch auf spanischem Staatsgebiet erbracht werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass der Ort der tatsächlichen Leistungserbringung entscheidend für die Besteuerung technischer Dienstleistungen ist, selbst wenn diese unter die Definition des Doppelbesteuerungsabkommens fallen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-08-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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