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V2219-17 ·5. September 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Zahlungen an Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für erbrachte Dienstleistungen gelten als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Es wird die steuerliche Einordnung im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) für Vergütungen angefragt, die eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts an ihre Gesellschafter für Tätigkeiten als Koch und Kellner leistet. Die DGT stellt fest, dass diese Einkünfte als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu qualifizieren sind, da die Voraussetzungen für Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit nicht erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Diese Entscheidung stellt klar, dass Vergütungen an Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Dienstleistungen erbringen, ohne die Kriterien einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit zu erfüllen, der Lohnsteuer unterliegen und nicht als Betriebseinnahmen bzw. unternehmerische Einkünfte behandelt werden dürfen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-09-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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