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V2213-14 ·8. August 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

F&E-AIE können das Sonderregime der Körperschaftsteuer anwenden, auch wenn deren Gesellschafter keine F&E-Tätigkeiten ausüben

Eine Anfragende beabsichtigt, eine Wirtschaftliche Interessengemeinschaft (AIE) zur Durchführung von F&E-Tätigkeiten zu gründen und erkundigt sich nach der Anwendbarkeit des Sondersteuerregimes sowie nach dem Vorliegen von Transaktionen zwischen nahestehenden Personen. Die DGT stellt klar, dass das Sonderregime anwendbar ist, sofern die AIE ihren Gesellschaftszweck erfüllt und im Handelsregister eingetragen ist, und analysiert zudem die Verknüpfung von Kauf- und Verkaufsoptionen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die steuerliche Anwendbarkeit des Sonderregimes für AIEs unabhängig von der Tätigkeit der Gesellschafter, sofern der Gesellschaftszweck gewahrt bleibt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-08-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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