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V2201-19 ·16. August 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung des Sonderregimes der LIRPF ohne Erwerb des steuerlichen Wohnsitzes in Spanien im betreffenden Veranlagungszeitraum

Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob er im Jahr 2018 der Beschränkten Einkommensteuer unterliegt, nachdem er das Sonderregime gemäß Artikel 93 der LIRPF gewählt hatte. Die DGT stellt fest, dass dieses Sonderregime nicht anwendbar ist, da der steuerliche Wohnsitz in Spanien im betreffenden Veranlagungszeitraum nicht erworben wurde.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Wahl des Sonderregimes für Rückkehrer (Beckham-Gesetz) zwingend den Erwerb des steuerlichen Wohnsitzes im entsprechenden Steuerjahr voraussetzt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-08-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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