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V2165-25 ·13. November 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Händler im Regime des Equivalenzzuschlags müssen die Umsatzsteuer und den Zuschlag bei innergemeinschaftlichen Erwerben selbst abführen

Ein Einzelhändler im Regime des Equivalenzzuschlags erkundigt sich nach der Besteuerung von Waren, die auf Messen bei nicht in der EU ansässigen Lieferanten erworben wurden. Die DGT stellt klar, dass die Umsatzsteuer sowie der Equivalenzzuschlag bei innergemeinschaftlichen Erwerben und bei Lieferungen innerhalb Spaniens durch nicht ansässige Lieferanten durch den Händler selbst abzuführen sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerlichen Pflichten von Kleinhändlern im Equivalenzregime und stellt klar, dass die Selbstabführungspflicht sowohl für innergemeinschaftliche Erwerbe als auch für Lieferungen durch nicht ansässige Unternehmer gilt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-11-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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