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V2142-25 ·12. November 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei Reinvestition in den selbstgenutzten Wohnsitz sowie Befreiung für Personen über 65 Jahre oder Pflegebedürftige

Ein über 65-jähriger, pflegebedürftiger Steuerpflichtiger beabsichtigt, eine geerbte Immobilie zu verkaufen, um den Erlös in einen neuen selbstgenutzten Wohnsitz zu reinvestieren. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung bei Reinvestition nicht anwendbar ist, da die geerbte Immobilie nicht der selbstgenutzte Wohnsitz des Steuerpflichtigen ist.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der Steuerbefreiung bei Reinvestition ein, da die Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs zwingend als selbstgenutzter Wohnsitz gelten muss.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-11-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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