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V2131-20 ·25. Juni 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Voraussetzungen für die Anwendung der Steuerbefreiung bei im Ausland ausgeübten Tätigkeiten

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob Mitarbeiter, die für Montagen bei nicht ansässigen Kunden ins Ausland entsandt werden, die Befreiung gemäß Art. 7 Buchst. p) LIRPF in Anspruch nehmen können. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung möglich ist, wenn die Arbeiten für nicht ansässige Rechtsträger erbracht werden, der Arbeitsort außerhalb Spaniens liegt und das Bestimmungsland eine vergleichbare Einkommensteuer wie die LIRPF erhebt sowie kein Steueroasenstatus vorliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Bedingungen für die Steuerbefreiung bei Auslandsentsendungen und schafft Rechtssicherheit für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Montagetätigkeiten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-06-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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