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V2123-20 ·25. Juni 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Beibehaltung des IRPF-Abzugs bei Beibehaltung des steuerlichen Wohnsitzes in Spanien

Eine öffentliche Stelle erkundigt sich, ob bei Stipendiaten nach einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen außerhalb Spaniens IRPF- oder IRNR-Quellensteuern anzuwenden sind. Die DGT stellt klar, dass weiterhin IRPF anzuwenden ist, solange der Begünstigte seinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien beibehält.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt sicher, dass die steuerliche Einstufung nicht allein durch zeitweilige Abwesenheiten aus dem Land geändert wird, sofern der Wohnsitzstatus unverändert bleibt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-06-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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