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V2115-14 ·1. August 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Spanische Renten und Gehälter unterliegen der Steuerpflicht in Spanien, wenn der Empfänger kein französischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Frankreich ist

Eine in Frankreich ansässige ehemalige Beamtin erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung ihrer Altersrente und sonstiger aus Spanien bezogener Einkünfte. Die DGT stellt fest, dass die Rente und die öffentlichen Bezüge aufgrund der nicht erfüllten Staatsangehörigkeitsvoraussetzungen für die Steuerbefreiung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen in Spanien der IRNR (Nichtansässigensteuer) unterliegen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verdeutlicht die strikte Anwendung der Staatsangehörigkeitsklausel in Doppelbesteuerungsabkommen, wodurch Personen ohne die entsprechende Staatsbürgerschaft trotz Wohnsitz im Ausland der spanischen Quellensteuer unterliegen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-08-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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