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V2113-14 ·1. August 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Anspruch auf das Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer ohne Erwerb des steuerlichen Wohnsitzes durch die Entsendung

Ein seit 2011 von einem französischen Unternehmen entsandter Arbeitnehmer fragt an, ob er sich im Jahr 2014 dem Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer unterstellen kann. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da der steuerliche Wohnsitz nicht als direkte Folge der ursprünglichen Entsendung erworben wurde.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Zugang zum Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer ein, da der steuerliche Wohnsitz unmittelbar aus der Entsendung resultieren muss.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-08-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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