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V2112-24 ·27. September 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

In Spanien ansässige Erbin eines deutschen Erblassers unterliegt der spanischen Erbschaftsteuer durch persönliche Verpflichtung

Eine in Spanien steueransässige Person erbt Vermögen eines in Deutschland verstorbenen Erblassers. Die DGT stellt klar, dass die spanische Erbschaftsteuer (ISD) aufgrund der persönlichen Verpflichtung zu entrichten ist und die zuständige Behörde die zentrale AEAT (Oficina Nacional de Gestión Tributaria) ist. Zudem kann eine sechsmonatige Fristverlängerung innerhalb der ersten fünf Monate beantragt werden. Die deutsche Erbschaftsteuer kann zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgezogen werden, wobei eine Korrektur der Steuererklärung nach Abschluss des ausländischen Steuerverfahrens möglich ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Klärung der Zuständigkeit und der steuerlichen Behandlung bei grenzüberschreitenden Erbfällen zwischen Deutschland und Spanien sowie Bestätigung der Anrechenbarkeit ausländischer Steuern.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-09-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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