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V2110-18 ·17. Juli 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten erhöhen nicht den Anschaffungswert der Immobilie

Es wurde angefragt, ob an einer Immobilie durchgeführte Renovierungen dem Anschaffungswert hinzugerechnet werden können, um den Veräußerungsgewinn zu berechnen. Die DGT stellt klar, dass Ausgaben für Reparaturen und Instandhaltung nicht Teil dieses Wertes sind.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass lediglich wertsteigernde Investitionen und Verbesserungen den Anschaffungswert erhöhen können, während laufende Erhaltungsaufwendungen steuerlich nicht als Teil der Anschaffungskosten geltend gemacht werden können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-07-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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