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V2109-21 ·15. Juli 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Bezugnahme auf die Tätigkeitseinstellung: Leistungen für Selbstständige gelten als Arbeitserträge

Es wurde angefragt, ob die im Königlichen Rechtsdekret-Gesetz 2/2021 vorgesehene Leistung bei Einstellung der Tätigkeit für Selbstständige als Arbeitsertrag oder als Ertrag aus wirtschaftlicher Tätigkeit zu werten ist. Die DGT stellt fest, dass es sich um Arbeitserträge handelt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Einordnung dieser Leistungen als Arbeitserträge beeinflusst die Art der Besteuerung und die Abzugsfähigkeit für Selbstständige.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-07-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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