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V2076-21 ·12. Juli 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Mietbeihilfen der Junta de Andalucía unterliegen der Einkommensteuer, sofern keine besondere Schutzbedürftigkeit nachgewiesen wird

Ein Steuerpflichtiger erhielt Mietbeihilfen für die Hauptwohnung in Andalusien und erkundigte sich nach deren Steuerbefreiung. Die DGT stellt klar, dass diese nur bei nachgewiesener besonderer Schutzbedürftigkeit von Einkommensteuer befreit sind, was im vorliegenden Fall nicht gegeben ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Mietbeihilfen grundsätzlich als steuerpflichtiges Einkommen zu behandeln sind, es sei denn, der Empfänger kann eine besondere soziale Schutzbedürftigkeit nachweisen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-07-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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