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V2052-14 ·28. Juli 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Designleistungen eines Freiberuflers für eine spanische Gesellschaft unterliegen der MwSt. und der Einkommensteuer (IRPF)

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob die Beauftragung eines Freiberuflers mit dem Design von Teilen in Deutschland der Mehrwertsteuer und der Einkommensteuer (IRPF) unterliegt. Die DGT stellt fest, dass der Ort der Leistung in Spanien liegt, da das Unternehmen der Empfänger ist, und dass die Gesellschaft beim Freiberufler IRPF einbehalten muss.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen und die Pflicht zur Quellensteuer bei der Beauftragung von Selbstständigen durch spanische Unternehmen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-07-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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