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V2047-20 ·22. Juni 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Instandsetzungsarbeiten an einer Wohnung erhöhen nicht den Anschaffungswert für die Einkommensteuer (IRPF)

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob Renovierungsarbeiten an einer Wohnung (Türen, Fenster, Böden usw.) zum Anschaffungswert addiert werden können, um den Veräußerungsgewinn zu berechnen. Die DGT stellt klar, dass es sich bei diesen Arbeiten um Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen handelt, die daher nicht Bestandteil des Anschaffungswerts sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass laufende Instandhaltungskosten steuerlich nicht als wertsteigernde Investitionen anerkannt werden, was die Berechnung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns bei Immobilienverkäufen einschränkt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-06-22pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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