Zum Inhalt springen
V2046-24 ·25. September 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Erwerb von Dienstwohnungen für Arbeitnehmer in den Balearen nicht als RIB-Investition zulässig

Ein Gastronomieunternehmen auf den Balearen erwirbt eine Wohnung, um diese während der Beschäftigungsdauer ausschließlich seinen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen, mit der Absicht, dies als Investition im Rahmen der Reserva para Inversiones en Baleares (RIB) geltend zu machen. Die DGT kommt zu dem Schluss, dass diese Investition nicht für die RIB qualifiziert, da das Vermögensgut vollständig der Überlassung an Dritte dient und damit das Erfordernis der dauerhaften Haltung ohne Überlassung verletzt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen können Investitionen in Wohnraum für Mitarbeiter nicht als RIB-Investition geltend machen, wenn die Wohnungen zur Nutzung an Dritte (Mitarbeiter) überlassen werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-09-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt