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V2046-19 ·7. August 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einbringung von Anteilen in eine Gesellschaft kann unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen, sofern Beteiligungsanforderungen und wirtschaftliche Gründe erfüllt sind

Eine natürliche Person erkundigt sich, ob die Einbringung einer Beteiligung von 25 % an einem Unternehmen in eine in Spanien ansässige Holdinggesellschaft unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen kann und ob hierfür gültige wirtschaftliche Gründe vorliegen. Die DGT stellt fest, dass das Sonderregime anwendbar ist, wenn die Anforderungen an die Beteiligung und den Besitz erfüllt sind und die geltend gemachten Gründe nach den vorliegenden Sachverhalten als gültig angesehen werden können.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendbarkeit steuerlicher Sonderregelungen bei Sacheinlagen, sofern die Voraussetzungen der Beteiligungshöhe und die wirtschaftliche Begründung der Umstrukturierung nachgewiesen werden können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-08-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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